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Bundesregierung verlängert vereinfachten Zugang zu Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023
Bundesregierung verlängert vereinfachten Zugang zu Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023 / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Bundesregierung verlängert vereinfachten Zugang zu Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023

Wegen der Auswirkungen der Energiekrise will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängern. Das gehe aus einem Entwurf seines Ressorts zur Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld hervor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Sonntagsausgaben). Die Verordnung ist demnach bereits durch die Ressortabstimmung gegangen und soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

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"Mit dieser Verordnung werden bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verlängert", zitiert das RND aus dem Entwurf. Die Notwendigkeit der Verlängerung der Zugangserleichterungen ergebe sich "aus den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland".

"Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten", sagte Heil den RND-Zeitungen. "Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023."

Auch Leiharbeiternehmerinnen und -arbeitnehmer profitierten von der Verlängerung, betonte der Minister. Die Bundesregierung gebe damit "klare Perspektiven durch den Winter". "Kurzarbeit war in den vergangenen Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin", betonte Heil.

Der vereinfachte Zugang war in der Corona-Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2022. Nun soll es bis Mitte des nächsten Jahres für die Beantragung weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Darüber hinaus sollen Beschäftigte nach wie vor keine Minusstunden aufbauen müssen, bevor sie Kurzarbeitergeld beziehen dürfen.

D.Johannsen--MP