Studie: Trotz Elterngeld kaum Fortschritte bei Aufteilung der Betreuungszeit
Das vor 15 Jahren eingeführte Elterngeld hat einer Studie zufolge kaum Fortschritte bei der Aufteilung der elterlichen Betreuungszeit gebracht. "Väter übernehmen kaum alleinige Verantwortung für die Kinderbetreuung", lautet eine Schlussfolgerung der am Mittwoch veröffentlichten Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Trotz vieler Erfolge im Zuge der Einführung des Elterngeldes trügen Mütter nach wie vor den Hauptanteil bei der Familienarbeit.
Das Elterngeld wurde für Eltern mit Geburten ab 1. Januar 2007 eingeführt. Als "Einkommensersatzleistung" nach der Geburt eines Kindes sollte es einen Schonraum für junge Familien schaffen sowie eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen und eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung ermöglichen.
Seitdem habe sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in vielerlei Hinsicht verbessert, ergab die Studie des BiB. Es zeige sich aber auch: Nicht alle Erfolge wirken über die Elternzeit von Müttern und Vätern hinaus.
Mit dem Elterngeld stieg der Studie zufolge bei Müttern von Kindern unter drei Jahren zwar die Erwerbsbeteiligung von 43 auf 56 Prozent. Auch erhöhte sich der Anteil von Vätern, die Elterngeld beziehen, auf 43 Prozent. "Ein merklicher Erfolg", betonte eine der Autorinnen der Studie, Sophia Schmitz. Doch neben diesen Erfolgen zeige sich, dass weiterhin nur etwa jeder zehnte Vater mehr als die zwei "Vätermonate" in Anspruch nimmt.
Die meisten Väter seien parallel mit ihren Partnerinnen in Elternzeit, eine alleinige Verantwortung für die Kinderbetreuung sei nach wie vor selten. Auch wenn sich Väter mit mehr als zwei Monaten Elterngeldbezug dauerhaft etwas stärker einbrächten, leisteten Mütter weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung und Hausarbeit. "Über die ersten Lebensmonate des Kindes hinaus sind seit Einführung des Elterngelds kaum weitere Fortschritte bei der Aufteilung der Familienarbeit zu erkennen", resümierte Mitautor Mathias Huebener.
Trotz gestiegener Erwerbsbeteiligung erfahren Mütter nach der Elternzeit teilweise Karrierenachteile. Eine Arbeitsmarktbeteiligung führe "nicht zwingend zum Arbeitsmarkterfolg", heißt es in der Studie. Belegt wird dies mit Einbußen im Berufsprestige, die sich für Frauen nach der Elternzeit ergeben. Dagegen zeigen sich bei Vätern – auch nach längeren Elternzeiten – eher Anstiege im Berufsprestige. "Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, sich auch das Berufsprestige anzuschauen", erklärte Mitautorin Uta Brehm.
Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung in Höhe von etwa 67 Prozent des vorgeburtlichen Einkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro pro Monat und wird dem betreuenden Elternteil für bis zu zwölf Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt.
Eltern erhalten zwei zusätzliche Elterngeldmonate, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen. Seit Mitte 2015 besteht mit der Einführung des ElterngeldPlus außerdem die Möglichkeit, den halben Elterngeldbetrag über die doppelte Dauer zu beziehen.
T.Gruber--MP