Münchener Post - Kein Schadenersatz für Verspätung wegen außerplanmäßiger Inspektion aller Airbus A220

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Kein Schadenersatz für Verspätung wegen außerplanmäßiger Inspektion aller Airbus A220
Kein Schadenersatz für Verspätung wegen außerplanmäßiger Inspektion aller Airbus A220 / Foto: FABRICE COFFRINI - AFP/Archiv

Kein Schadenersatz für Verspätung wegen außerplanmäßiger Inspektion aller Airbus A220

Die Lufthansa-Tochter Swiss muss Passagieren keine Entschädigung zahlen, weil diese wegen der gleichzeitigen Inspektion von 28 Airbus-A220-Flugzeugen verspätet an ihrem Zielort ankamen. An jenem 15. Oktober 2019 musste ein solcher Airbus wegen eines Triebwerksausfalls außerplanmäßig landen - die folgende Inspektion sei außergewöhnlichen Umständen geschuldet, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die Klage des Rechtsdienstleisters Flightright scheiterte. (Az. X ZR 117/21)

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Bereits im September 2019 hatte die US-amerikanische Flugaufsichtsbehörde eine Anweisung herausgegeben, dass die Maschinen nach bestimmten Flugzyklen überprüft werden müssten. Am 15. Oktober ließ Swiss alle Airbus A220 am Boden und inspizierte die Triebwerke. Das betraf etwa die Hälfte der kompletten Flotte für Kurz- und Mittelstrecken. Der Flug von Zürich nach Stuttgart, den die betroffenen Passagiere gebucht hatten, wurde annulliert.

Das Amtsgericht Nürtingen verurteilte die Airline zur Zahlung von 1200 Euro Schadenersatz, das Landgericht Stuttgart wies die Klage in der Berufung aber ab. Dieses Urteil bestätigte der BGH nun. Die Fluggesellschaft musste demnach kein Sicherheitsrisiko eingehen, nur um Verspätungen zu vermeiden.

A.Roth--MP