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EuGH urteilt über Diskriminierung wegen sexueller Orientierung in Polen
EuGH urteilt über Diskriminierung wegen sexueller Orientierung in Polen / Foto: Wojtek Radwanski - AFP/Archiv

EuGH urteilt über Diskriminierung wegen sexueller Orientierung in Polen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg über die Diskriminierung von selbstständig Tätigen wegen ihrer sexuellen Orientierung in Polen. Zugrunde liegt der Fall eines freien Mitarbeiters beim Fernsehen. Er veröffentlichte zusammen mit seinem Lebensgefährten ein Lied, das für Toleranz warb. Wenig später beendete der Sender die langjährige Zusammenarbeit. (Az. C-356/21)

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Der Mann klagte in Warschau auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das dortige Gericht zweifelt an der polnischen Regelung. Demnach kann bei der Wahl eines Vertragspartners die sexuelle Ausrichtung berücksichtigt werden. Es legte die Frage dem EuGH vor. Die zuständige Generalanwältin am EuGH kam in ihrem juristischen Gutachten zu dem Schluss, dass die Regelung nicht angewandt werden dürfe. An dieses Gutachten müssen sich die Richterinnen und Richter nicht halten, sie orientieren sich aber oft daran.

W.F.Walter--MP