Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Leipzig über den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen. Es geht um drei Klagen aus Sachsen. In den Verfahren wehrt sich jeweils ein Ehepartner gegen die Pflicht, für seine Zweitwohnung den Beitrag zahlen zu müssen - die Rundfunkgebühr für die gemeinsame Hauptwohnung zahlt jeweils der andere Ehepartner. (Az. 6 C 6.21)
Die Kläger stützen sich auf eine Übergangsregelung, die das Bundesverfassungsgericht 2018 verfügte. Demnach müssen Menschen von der Beitragspflicht für eine Zweitwohnung befreit werden, wenn sie die Gebühr als Inhaber ihrer Erstwohnung bereits zahlen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschied in den aktuellen Fällen aber, dass die Kläger dennoch zahlen müssten. Eine Befreiung sei nicht möglich, wenn der Ehepartner den Beitrag für die Hauptwohnung zahle.
H.Erikson--MP