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EU-Gericht erklärt Genehmigung staatlicher Hilfe für Condor für nichtig
EU-Gericht erklärt Genehmigung staatlicher Hilfe für Condor für nichtig / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

EU-Gericht erklärt Genehmigung staatlicher Hilfe für Condor für nichtig

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Genehmigung von in der Corona-Pandemie gewährter staatlicher Hilfe für die Luftfahrtgesellschaft Condor teilweise für nichtig erklärt. Die EU-Kommission sei 2021 "zur Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens verpflichtet gewesen", erklärte das Luxemburger Gericht am Mittwoch. Die Genehmigung einer "Umstrukturierungsbeihilfe" in Höhe von 321 Millionen Euro sei daher nichtig.

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Die Kommission hatte im Juli 2021 Hilfen der Bundesregierung für Condor in Höhe von insgesamt 525 Millionen Euro ohne förmliches Prüfverfahren genehmigt. 204 Millionen Euro davon waren als Entschädigung für Schäden infolge der Corona-Pandemie gedacht, was das EuG nun auch nicht beanstandete. Weitere 321 Millionen Euro sollten die "langfristige Rentabilität" von Condor infolge der Pleite des ehemaligen Mutterkonzerns Thomas Cook wiederherstellen.

Dagegen klagte die irische Konkurrenzairline Ryanair und erhielt nun erstinstanzlich Recht. Ryanair habe "hinreichend dargelegt, dass die Kommission Bedenken hätte hegen müssen". Insbesondere hätte die Brüsseler Wettbewerbsaufsicht prüfen müssen, ob der deutsche Staat - wie beihilferechtlich vorgeschrieben - angemessen an künftigen Gewinnen des unterstützten Unternehmens beteiligt werde. Aus dem Beschluss der Kommission gehe nicht hervor, dass eine solche Prüfung erfolgt sei.

Die Entscheidung bedeutet nicht zwangsweise, dass Condor das Geld zurückzahlen muss. Die EU-Kommission könnte etwa einen neuen Beschluss erlassen oder das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Zudem betonte das EuG, dass Ryanair nur die Nachlässigkeit der Kommission nachgewiesen habe, nicht aber, dass die Billig-Airline selbst von dem Beihilfebeschluss spürbar beeinträchtigt worden sei.

Deutsche Hilfen für Condor hatten die EU-Gerichte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach beschäftigt. Eine Ryanair-Klage gegen ein erstes Rettungspaket wegen der Thomas-Cook-Pleite wurde 2022 abgewiesen. Mit einer Klage gegen die Corona-Hilfen für Condor hatte die irische Airline jedoch zunächst Erfolg. Hier legte die Kommission im Juli 2021 dann einen überarbeiteten Beschluss vor.

R.Schmidt--MP