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EU-Kommission verschärft auch für chinesischen Online-Händler Temu die Regeln
EU-Kommission verschärft auch für chinesischen Online-Händler Temu die Regeln / Foto: JUSTIN SULLIVAN - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

EU-Kommission verschärft auch für chinesischen Online-Händler Temu die Regeln

Die EU-Kommission verschärft auch für den chinesischen Online-Händler Temu die Vorschriften. Sie stufte Temu am Freitag im Rahmen des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) offiziell in die Kategorie der sehr großen Online-Plattformen ein. Temu hat nach eigenen Angaben monatlich rund 75 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU.

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Die Online-Plattform liegt damit deutlich über der Schwelle von 45 Millionen Nutzern, ab der das DSA greift. Temu muss nun innerhalb von vier Monaten, also bis Ende September, umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz beispielsweise vor Produktfälschungen und vor Verletzungen der Rechte zum Schutz geistigen Eigentums treffen. Außerdem werden jährliche Risikobewertungsberichte verpflichtend, die insbesondere mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher unter die Lupe nehmen müssen - mit einem Schwerpunkt auf dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden von Minderjährigen.

Temu lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber immer wieder wegen schlechter Qualität, nicht erhaltener Sendungen und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz seiner Produkte in der Kritik.

Verbraucherschützer in mehreren europäischen Ländern hatten Mitte Mai Beschwerde gegen die Plattform eingereicht. Der Online-Marktplatz sei "voll von manipulativen Techniken, die darauf abzielen, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, mehr auf der Plattform auszugeben". Wer sein Konto bei Temu löschen wolle, müsse einen "Hindernisparcours" auf der Website durchlaufen. Außerdem lasse Temu die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Unklaren darüber, von wem sie die Produkte kaufen.

Die Vorgaben des DSA für Digitalriesen gelten mit der Entscheidung der Kommission vom Freitag für 24 große Onlinedienste, darunter die Onlinehändler Amazon und Zalando, Dienste wie Google Maps sowie Plattformen wie Facebook, Tiktok und X. Erst Ende April hatte Brüssel den chinesischen Online-Händler Shein als sehr große Online-Plattform eingestuft.

Verstoßen die Unternehmen gegen die Vorschriften, können die Strafen bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes erreichen. Bei wiederholten Verstößen können sie laut DSA auch in der EU verboten werden.

S.Schuster--MP