Glyphosat-Regeln bleiben bestehen - Keine Aufweichung im Bundesrat beschlossen
Die strengen Vorschriften für den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bleiben bestehen. Der Bundesrat beschloss am Freitag die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Der Agrarausschuss der Bundesländer hatte sich vergangene Woche für eine Aufweichung der Regeln ausgesprochen - Glyphosat sollte auch in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten angewendet werden dürfen. Dieser Empfehlung folgte der Bundesrat nun nicht.
Die Bundesregierung wollte das Mittel eigentlich gänzlich verbieten. Ende vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission aber nach langer Kontroverse die EU-Zulassung des Mittels verlängert. Deshalb erließ das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Eilverordnung, die den Einsatz von Glyphosat regelt. Sie läuft Ende Juni aus.
In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist unter anderem festgeschrieben, dass Glyphosat grundsätzlich in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt ist. Sie gilt nun ab dem 1. Juli.
M.Schulz--MP