Münchener Post - Netzagentur sperrte 2021 fast 23 Millionen verbotene elektronische Produkte

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Netzagentur sperrte 2021 fast 23 Millionen verbotene elektronische Produkte
Netzagentur sperrte 2021 fast 23 Millionen verbotene elektronische Produkte

Netzagentur sperrte 2021 fast 23 Millionen verbotene elektronische Produkte

Funkkopfhörer auf verbotenen Frequenzen, Tischgrills mit falschem Netzstecker, fehlerhafte Messgeräte: Auch im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur wieder Unmengen an unerlaubten elektronischen Produkten im Handel identifiziert. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, wurde 2021 eine Stückzahl von fast 23 Millionen verbotenen Produkten gesperrt. Im Jahr zuvor waren es gut 21 Millionen Produkte.

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Die Netzagentur prüft regelmäßig Artikel aus den Bereichen Unterhaltungselektronik oder Beleuchtung sowie Haushaltsgeräte oder andere Produkte mit integriertem WLAN oder Bluetooth darauf, ob sie EU-Vorschriften einhalten. Untersucht werden Produkte im stationären Einzelhandel sowie im Internet. Es geht zum Beispiel darum, ob alle nötigen Kennzeichnungen vorhanden sind, die Herstellerangaben stimmen, deutsche Bedienungsanleitungen vorliegen oder ob die Produkte Funkstörungen verursachen.

So identifizierte die Behörde eine Stückzahl von über 7,7 Millionen fehlerhaften oder verbotenen Funkkopfhörern - diese Kategorie belegte den ersten Platz. Diese Funkkopfhörer arbeiteten laut Netzagentur unter anderem auf Funkfrequenzen, die nur für sicherheitsrelevante Dienste wie Polizei oder Feuerwehr bestimmt sind. Das ist verboten, zudem kann dadurch der Funk gestört werden. Bei vielen dieser Kopfhörer fehlten zudem Anleitungen und technische Unterlagen.

Hinter den Funkkopfhörern folgten billig angebotene Messgeräte, ferngesteuerte Flugdrohnen und GPS-Funkgeräte. Die Prüfer zogen aber auch hunderttausende Staubsauger, Föngeräte, Smartwatches sowie funkgesteuertes Spielzeug aus dem Verkehr.

Verbraucherinnen und Verbrauchern riet die Bundesnetzagentur, nur bei seriösen Anbietern zu kaufen oder zu bestellen, die auch eine Adresse in der EU angeben. Außerdem sollten Preise "plausibel" erscheinen, es müssten Bedienungsanleitungen auf Deutsch vorliegen und bei Technikprodukten müsse der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar sein.

O.Wagner--MP