Münchener Post - Lindner will im Herbst Vorschlag gegen kalte Progression bei Steuer machen

München - 2°C

IN DEN NEWS

Lindner will im Herbst Vorschlag gegen kalte Progression bei Steuer machen
Lindner will im Herbst Vorschlag gegen kalte Progression bei Steuer machen / Foto: Tobias SCHWARZ - POOL/AFP

Lindner will im Herbst Vorschlag gegen kalte Progression bei Steuer machen

Angesichts der hohen Inflation will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Beschäftigten im kommenden Jahr über Anpassungen bei der Einkommensteuer entlasten. Der Staat dürfe "sich nicht an Gehaltserhöhungen bereichern, die nur den Preisanstieg ausgleichen", sagte Lindner der "Bild"-Zeitung vom Freitag. Er wolle deshalb im Herbst "einen fairen Vorschlag machen", um die sogenannte kalte Progression zu bekämpfen. Dann gebe es "mehr Klarheit über die Entwicklung".

Textgröße:

Die kalte Progression bezeichnet das Phänomen, dass Menschen zwar mehr Gehalt verdienen, sich davon aber trotzdem weniger kaufen können. Ein Grund dafür ist die Steuerprogression: Der Aufstieg in eine höhere Steuerklasse führt dazu, dass Beschäftigte mehr Steuern von ihrem Bruttogehalt zahlen müssen. Hohe Inflation kann dann zu Reallohnverlusten führen.

Das Statistische Bundesamt hatte am Donnerstag für April eine Inflationsrate von 7,4 Prozent bekanntgegeben. Der Bund der Steuerzahler taxiert das Volumen der von Lindner in Aussicht gestellten Entlastung aufgrund der kalten Progression laut "Bild" auf 13 Milliarden Euro.

Verbandspräsident Reiner Holznagel forderte Lindner auf, mit der Entlastung nicht erst bis 2023 zu warten. "Die Bundesregierung muss sofort reagieren. Sie muss den Einkommensteuertarif 2022 angleichen und die ungerechte kalte Progression komplett abbauen – dieser notwendige Schritt darf nicht länger aufgeschoben werden."

Lindner hatte im Februar Veränderungen im Steuertarif und beim Grundfreibetrag in Aussicht gestellt, um ab 2023 gegen die kalte Progression vorzugehen. Das Bundeskabinett hatte dann bereits im März rückwirkend zum 1. Januar beschlossen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer für das laufende Jahr auf 10.347 Euro anzuheben. Das Finanzministerium hatte dies mit "dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression" begründet.

G.Murray--MP