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EU-Kommission: Elon Musks X verstößt gegen EU-Recht - Hohe Strafe droht
EU-Kommission: Elon Musks X verstößt gegen EU-Recht - Hohe Strafe droht / Foto: Alain JOCARD - AFP/Archiv

EU-Kommission: Elon Musks X verstößt gegen EU-Recht - Hohe Strafe droht

Der Onlinedienst X von Multimilliardär Elon Musk verstößt laut EU-Kommission gegen EU-Recht: X täusche seine Nutzerinnen und Nutzer mit dem weiß-blauen Haken zur Verifizierung von Nutzerkonten und halte nicht die erforderliche Transparenz in Bezug auf Werbung ein, teilte die Kommission am Freitag mit. Außerdem gewähre X Forschern keinen Zugang zu seinen öffentlichen Daten. Es handelt sich um eine vorläufige Einschätzung; am Ende der Untersuchung drohen hohe Strafzahlungen.

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X kann zunächst auf die Vorwürfe reagieren. Die offizielle Verwarnung ist die erste unter dem neuen Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Die förmliche Untersuchung gegen X hatte im Dezember 2023 begonnen.

Die weiß-blauen Haken zur Verifizierung waren vor der Übernahme durch Musk erst nach einer Prüfung an Prominente und Politiker vergeben worden. Musk führte nach dem Kauf von Twitter im Oktober 2022 ein, dass alle zahlenden X-Kunden einen Haken bekommen können. Das entspreche "nicht der Branchenpraxis", monierte die EU-Kommission.

Da "jedermann einen solchen 'überprüften' Status abonnieren kann, beeinträchtigt er die Fähigkeit der Nutzer, freie und fundierte Entscheidungen über die Authentizität der Konten und die Inhalte zu treffen", erklärte die Kommission. Es gebe Belege dafür, dass "böswillige Akteure" das verifizierte Konto missbrauchten, um Nutzer zu täuschen.

Die Vorgaben des DSA gelten für Digitalriesen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern monatlich. Sie müssen etwa Falschinformationen und "illegale Inhalte" wie Darstellungen von sexueller Gewalt schneller löschen. Zudem müssen sie die Algorithmen hinter personalisierter Werbung offenlegen und in einer Datenbank hinterlegen, wer Werbeanzeigen finanziert.

Verstoßen die Unternehmen gegen die Vorschriften, können die Strafen bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes erreichen. Bei wiederholten Verstößen können sie auch in der EU verboten werden.

R.Schmidt--MP