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Kohleausstieg: Erstmals keine behördlich angeordnete Kraftwerksabschaltung nötig
Kohleausstieg: Erstmals keine behördlich angeordnete Kraftwerksabschaltung nötig / Foto: INA FASSBENDER - AFP

Kohleausstieg: Erstmals keine behördlich angeordnete Kraftwerksabschaltung nötig

Weil in Deutschland ohnehin genügend Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, ist in diesem Jahr keine behördlich angeordnete Kraftwerksabschaltung nötig. Das vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs gesetzlich geforderte Zielniveau sei bereits unterschritten worden, erklärte die Bundesnetzagentur am Montag. Sie habe daher erstmals kein "Kohleverfeuerungsverbot" erlassen.

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Der gesetzliche Kohleausstieg ist für das Jahr 2038 vorgesehen. Bis dahin muss die Stromproduktion durch Kohleverfeuerung jährlich sinken. Die Bundesnetzagentur überprüft dafür regelmäßig, wie viele Kraftwerke noch am Netz bleiben dürfen.

In den vergangenen Jahren hatten stets zu viele Anlagen an den entsprechenden Ausschreibungen zur Stromproduktion teilgenommen. Wer bei der Ausschreibung keinen Zuschlag erhielt, musste das Kraftwerk stilllegen und wurde dafür entschädigt.

Ab diesem Jahr entfallen gemäß Kohleausstiegsgesetz allerdings sowohl Ausschreibungen als auch Entschädigungen. Die Bundesnetzagentur prüft, welche Kohlekraftwerke weiter produzieren wollen, und ordnet im Fall von Überkapazitäten Abschaltungen an - ältere Anlagen zuerst. In diesem Jahr war letzteres jedoch nicht nötig.

A.Weber--MP