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Gewerkschaften: Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle
Gewerkschaften: Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP

Gewerkschaften: Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle

Behinderungen von Betriebsratswahlen und Neugründungen von Betriebsräten sind offenbar keine Einzelfälle: Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung befragte Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen aus 131 regionalen Organisationen verschiedener Arbeitnehmervertretungen zur Abhaltung von Betriebsratswahlen und veröffentlichte am Donnerstag die Ergebnisse. Das WSI betonte, dass die Zahlen nicht repräsentativ für bundesweite Betriebsratswahlen seien, sie lieferten aber die "derzeit beste Annäherung an das Problem".

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Befragt wurden im vergangenen Jahr Vertreter der IG Metall, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE). Verdi habe wegen umfangreicher Tarifauseinandersetzungen 2023 nicht teilnehmen können, wodurch der Großteil des Dienstleistungsbereichs unberücksichtigt blieb, wie das WSI betonte. Das sei "bedauerlich", da es vor allem im Einzelhandel immer wieder Anzeichen für Behinderungen gebe.

Von den Befragten gaben nun 47 Prozent an, dass ihnen für ihren Zuständigkeitsbereich Versuche einer Behinderung oder Verhinderung einer Betriebsratswahl im Zeitraum von 2020 bis 2022 bekannt seien. Bei der IG Metall waren es sogar 54 Prozent, bei der NGG 44 Prozent und bei der IGBCE 33 Prozent. Identifiziert wurden demnach 138 betroffene Betriebe, besonders häufig kam es in mittelgroßen sowie in inhabergeführten Unternehmen zu Problemen.

In 38 Prozent der betroffenen Firmen sei "die Wahl letztlich vereitelt worden", erklärten die Forschenden. Dort, wo Beschäftigte erstmals überhaupt einen Betriebsrat wählen wollten, fanden den Studienergebnissen zufolge sogar 45 Prozent der Wahlen letztlich nicht statt. Die Befragten berichteten etwa von Fällen der Einschüchterung, Drohung mit Kündigung oder auch der Unterstützung von ihnen nahestehenden Kandidatinnen und Kandidaten.

Das gesetzlich verbriefte Recht zur Wahl eines Betriebsrats müsse oft gegen starke Widerstände erstritten werden, was "Engagement und Mut" der Beschäftigten erfordere, schlossen die Forscher aus den Ergebnissen. Nötig seien also ein noch besserer rechtlicher Schutz der Beschäftigten sowie eine wirksamere Sanktionierung von Verstößen.

T.Gruber--MP