Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position betroffener Nutzer nach einem Datenschutzvorfall bei Facebook gestärkt. Schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten könne ein immaterieller Schaden sein, erklärte der BGH am Montag in Karlsruhe. Weitere negative Folgen müssten nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)
Es ging um einen sogenannten Scraping-Vorfall. 2018 und 2019 griffen Unbekannte bei Facebook Daten von Hunderten von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern ab. 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet.
Darunter waren auch die Daten des Klägers, der vom Facebook-Mutterkonzern Meta Schadenersatz von mindestens 1000 Euro fordert. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte er damit keinen Erfolg. Dieses muss nun neu über den Fall entscheiden und dabei die Einschätzung des BGH berücksichtigen. Der BGH wies allerdings auch darauf hin, dass er keine Bedenken dagegen habe, für einen bloßen Kontrollverlust nur etwa 100 Euro Ausgleich anzusetzen.
A.Roth--MP