Bundesverfassungsgericht billigt Tübinger Verpackungssteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. Die seit 2022 erhobene Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig. (Az. 1 BvR 1726/23)
Der Stadt soll die Abgabe Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll sie der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent.
Dagegen hatte ein Tübinger McDonalds-Restaurant geklagt. Im Mai 2023 entschied bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Abgabe sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig. Dies bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht. Die Erhebung einer solchen Abgabe durch Kommunen stehe im Einklang mit dem Steuer- wie auch dem bundesweiten Abfallrecht.
E.Schmitt--MP