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Verbraucherschützer: Online-Plattformen nutzen trotz Verbots manipulative Designs
Verbraucherschützer: Online-Plattformen nutzen trotz Verbots manipulative Designs / Foto: JUSTIN SULLIVAN - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

Verbraucherschützer: Online-Plattformen nutzen trotz Verbots manipulative Designs

Manipulative Designs auf Webseiten bleiben einer Untersuchung zufolge trotz eines EU-weiten Verbots weiter ein Problem. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch mitteilte, nutzten alle der 18 untersuchten Websites "manipulative und schädliche Designs", obwohl das laut Digital Services Act (DSA) nicht erlaubt ist. Besonders problematisch seien Benutzeroberflächen, die Kundinnen und Kunden zu impulsiven Käufen verleiten und diese dadurch mehr Geld ausgeben oder ihre Daten preisgeben lassen.

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Für ihre Studie nahmen die Verbraucherschützerinnen und -schützer eigenen Angaben zufolge 18 Websites unter die Lupe, darunter Soziale Medien wie Facebook, Instagram, X und Tiktok, aber auch Onlineshops wie Temu, Shein, Mediamarkt und Amazon. Alle Plattformen nutzten demnach "manipulative Designs".

Weiterhin verbreitet sind demnach sogenannte Dark Patterns, die menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster ausnutzen, etwa wenn Werbung nicht auf Anhieb als solche erkennbar ist oder eine Website Nutzer durch kürzere Klickwege dazu verleitet, der Nutzung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen.

"Nicht akzeptabel sind digitale Elemente, die die Verweildauer auf der Plattform erhöhen können", kritisierte der vzbv. Aufdringliche Benachrichtigungen, Autoplay oder Glücksspielelemente hätten das Potenzial "suchtähnliches Verhalten" zu fördern und sich "langfristig negativ auf die mentale Gesundheit" von Verbraucherinnen und Verbrauchern auszuwirken.

Artikel 25 des DSA verbietet Anbietern von Online-Plattformen, ihre Webseiten so zu konzipieren, "dass Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden". Nach Ansicht des vzbv trifft das auch auf die oben genannten Praktiken zu und müsste daher verboten sein.

Der vzbv forderte eine "konsequente" Durchsetzung der bestehenden Regeln und eine Ausweitung des Verbots von Dark Patterns. "Sonst bleibt der Digital Services Act ein zahnloser Tiger", erklärte Jutta Gurkmann vom vzbv. Der Verband mahnte in der Vergangenheit bereits mehrfach Website-Betreiber wegen unzulässiger manipulativer Techniken ab. Einige dieser Designs wurden daraufhin nicht mehr verwendet.

L.Sastre--MP