Heil will Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Rente aufheben
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Hinzuverdienstgrenzen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer streichen, die nach einem vorzeitigen Renteneintritt nebenher noch arbeiten. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zu Änderungen des Sozialrechts hervor, der am Freitag in Berlin bekannt wurde. Über die Vorlage, die auch weitere Neuregelungen enthält, hatte zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.
"Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristet werden soll", sagte dazu ein Ministeriumssprecher in Berlin. "Hierzu befindet sich ein entsprechender Entwurf in der regierungsinternen Abstimmung." Wie die Regelungen im Detail aussehen werden, bleibe aber noch abzuwarten.
"Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wird aufgehoben", heißt es in der Vorlage des Ministeriums. Bisherige Vorschriften im Sozialgesetzbuch würden daher entfallen. "Durch die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken", heißt es weiter im Begründungsteil des Gesetzentwurfs. Zugleich werde damit Bürokratie abgebaut.
Vorgesehen ist zudem, die Grenzen für Hinzuverdienste der Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen. Diese soll künftig jeweils der Lohnentwicklung angepasst werden. Laut "FAZ" ist zunächst eine Anhebung auf 17.000 Euro im Jahr geplant.
Bisher können Rentnerinnen und Rentner erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Wer neben einer vorgezogenen Rente Arbeitslohn erzielt, muss eine Minderung oder gar den Wegfall des Rentenanspruchs fürchten. Dies betrifft zum Beispiel auch Bezieherinnen und Bezieher der Rente ab 63 für langjährig Versicherte. Nach geltender Gesetzeslage wäre von 2023 an nur noch ein Nebenverdienst von 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei gewesen.
FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel begrüßte das Vorhaben in der "FAZ" als wichtigen Durchbruch hin zu einer einfachen, unbürokratischen Lösung. "Wir können es uns nicht leisten, auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten", sagte er zudem. Wer nach dem Renteneintritt doch noch wieder mehr arbeiten wolle als zuvor gedacht, könne dies nun unbesorgt tun. Vogel sieht in dem Vorhaben außerdem einen Schritt weg von einer starren Altersgrenze, die nicht mehr zur Lebenswirklichkeit von Millionen Menschen passe.
Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6300 Euro geschrumpft. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien dazu lediglich vereinbart: "Die Flexi-Rente wollen wir durch bessere Beratung in ihrer Bekanntheit verbreitern und die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristen."
Bei den übrigen Neuregelungen geht es unter anderem um Vereinfachungen von Nachweispflichten. Statt dem Mitführen eines Sozialversicherungsnachweises soll der Nachweis über die Versicherungsnummer ausreichen. Zudem geht es um Vereinfachungen im Meldeverfahren und Bescheinigungsrecht.
L.Gschwend--MP