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Finanzministerium verteidigt geplante Rückkehr zur Schuldenbremse
Finanzministerium verteidigt geplante Rückkehr zur Schuldenbremse / Foto: MIGUEL MEDINA - AFP/Archiv

Finanzministerium verteidigt geplante Rückkehr zur Schuldenbremse

Das Bundesfinanzministerium hat zum Auftakt der Haushaltsdebatte im Bundestag die für das kommende Jahr geplante Einhaltung der Schuldenbremse verteidigt. Diese Regel sei kein "Fetisch", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP) am Dienstag zum Auftakt der Haushaltsdebatte im Bundestag, sondern eine Bestimmung. Die Regelung sei mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden und verdiene Respekt.

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Toncar sprach anstelle von Finanzminister Christian Lindner (FDP), der wegen eines Trauerfalls nicht anwesend war. Auch zur Bekämpfung der derzeitigen Inflation gehöre die Konsolidierung des Haushalts, sagte er weiter. Anstelle der bisherigen "expansiven Fiskalpolitik" sei inzwischen eine "planvolle Rückkehr zu sinkenden Defiziten" erforderlich. Toncar verwies darauf, dass das von der Bundesregierung geplante dritte Entlastungspaket ohne neue Schulden finanziert werden könne. Dies sei auch dem sparsamen Wirtschaften geschuldet. Dies bedeute aber auch, dass der Bund nicht mehr tun könne als das, was nunmehr beschlossen worden sei.

Innerhalb der Ampel-Koalition hatte es Forderungen gegeben, die Schuldenbremse erneut auszusetzen. Der Mandatsentwurf von Lindner sieht für 2023 nun aber eine Neuverschuldung von nur 17,2 Milliarden Euro vor - was einen deutlichen Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren darstellt, wo es wegen der Corona-Pandemie dreistellige Milliardenbeträge waren. Die für die Schuldenbremse relevante Neuverschuldung soll nächstes Jahr nur 9,9 Milliarden Euro betragen.

Der am 1. Juli vom Bundeskabinett beschlossene Etatentwurf sieht für 2023 Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Das sind rund 50,6 Milliarden Euro oder 10,2 Prozent weniger als in diesem Jahr. Ein Teil der Neuverschuldung wird durch Sondereffekte verursacht, die nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden.

S.Schuster--MP