Europäischer Gerichtshof urteilt zu Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über Urlaubsansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH zwei Probleme vorgelegt. Es geht um die Fragen, ob Urlaubsansprüche bei neu eingetretener Arbeitsunfähigkeit verfallen und ob Urlaubsansprüche grundsätzlich verjähren können. (Az. C-120/21 u.a.)
Zur Verjährung klagte eine ehemalige Bilanzbuchhalterin, die jahrelang nicht alle Urlaubstage nahm. Verfallen ist ihr Anspruch nicht, da das Unternehmen sie nicht dazu aufforderte, Urlaub zu nehmen. Nach deutschem Recht könnte der Anspruch aber nach drei Jahren verjähren. Das Bundesarbeitsgericht will wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar wäre.
Zu zwei weiteren Fällen fragt es, ob der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten verfallen kann, wenn der Arbeitnehmer in dem Jahr erwerbsunfähig wurde und der Arbeitgeber nicht darauf hinwies, dass der Urlaub genommen werden müsse.
G.Murray--MP