Münchener Post - Versicherer: E-Scooter haben ähnlich hohe Schadensbilanz wie Mofas und Mopeds

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Versicherer: E-Scooter haben ähnlich hohe Schadensbilanz wie Mofas und Mopeds
Versicherer: E-Scooter haben ähnlich hohe Schadensbilanz wie Mofas und Mopeds

Versicherer: E-Scooter haben ähnlich hohe Schadensbilanz wie Mofas und Mopeds

Gut zweieinhalb Jahre nach der Zulassung von Elektro-Tretrollern im Straßenverkehr haben die deutschen Versicherer eine erste Schadensbilanz vorgelegt: Durch die E-Scooter würden "hohe Schäden" verursacht, erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag. Im Jahr 2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen.

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"Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3850 Euro", erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadensbilanz auf wie Mofas und Mopeds. Laut GDV betrug die durchschnittliche Schadenshöhe bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen, darunter neben Mopeds, Mofas und E-Scootern auch Segway-Stehroller und Elektrofahrräder, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen, 3700 Euro. Zum Vergleich: Bei Autos betrug die durchschnittliche Schadenshöhe in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Jahr 2020 demnach 4550 Euro.

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht, wie der GDV hervorhob. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

"Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen", erklärte Asmussen. "Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger", fügte er hinzu. "E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden."

A.Weber--MP