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Gas-Kommission schlägt zusätzlichen Hilfsfonds für bedürftige Haushalte vor
Gas-Kommission schlägt zusätzlichen Hilfsfonds für bedürftige Haushalte vor / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Gas-Kommission schlägt zusätzlichen Hilfsfonds für bedürftige Haushalte vor

Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreis-Expertenkommission hat sich für über die Gaspreisbremse hinausgehende Hilfen für Privathaushalte ausgesprochen. Etwa sollte ein "Soforthilfefonds" für bedürftige Haushalte "unabhängig von der Art des Energieträgers" eingerichtet werden, heißt es im Abschlussbericht der Kommission, der am Montag vorgelegt wurde. Außerdem solle Privathaushalten "mindestens ein halbes Jahr Zeit" gewährt werden, "um ihre Energieschulden zu begleichen".

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Die Mittel aus dem Fonds sollten demnach ab Januar auf Grundlage des Einkommens und der Höhe der Energiekosten ausgezahlt werden. "Auch Vermieter, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen, sollen eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten", erklärten die Experten. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen brauche es zur Absicherung einen weiteren Hilfsfonds, forderte die Kommission.

Privathaushalten mit Zahlungsproblemen solle darüber hinaus nicht gekündigt werden dürfen - und dies so lange, "bis das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus voll administrierbar ist und Bürger ihre Ansprüche tatsächlich auch ausbezahlt bekommen".

Die sogenannte Expertenkommission Gas und Wärme hatte im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge erarbeitet, um Haushalte und Unternehmen angesichts extremer Gaspreissteigerungen zu entlasten. In ihrem Zwischenbericht vor einigen Wochen hatte sie eine einmalige Entlastung durch die Übernahme eines Monatsabschlags im Dezember vorgeschlagen, bis ab März eine Gaspreisbremse greifen soll. Am Montag übergab sie ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung.

Für große Unternehmen soll demnach ab dem 1. Januar bereits eine Gaspreisbremse gelten. Wie bereits aus Medienberichten vom Wochenende bekannt war, soll diese Hilfe an weitere Bedingungen geknüpft werden. Die Unternehmen sollen demnach den Erhalt von Arbeitsplätzen garantieren müssen. "Andernfalls müssen sie die erhaltene Unterstützung zurückzahlen", erklärte die Kommission nun.

O.Braun--MP