Tausende Kläger nehmen Vergleichsangebot der Telekom an
Im Mammutprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom haben inzwischen mehrere tausend Klägerinnen und Kläger ein Vergleichsangebot des Konzerns angenommen. Es seien "mehr als 10.000 Vergleichsangebote" unterbreitet worden und "mehr als 60 Prozent aller Kläger" hätten angenommen, teilte die Telekom am Montag mit. Dies treffe unter anderem auf die Erben des Musterklägers zu.
Das Unternehmen hatte vor knapp einem Jahr erklärt, es werde den etwa 16.000 Klägerinnen und Klägern ein Vergleichsangebot unterbreiten. Die Betroffenen sollten demnach die beim dritten Börsengang entstandenen Aktienkosten abzüglich erhaltener Dividenden und zuzüglich anteiliger Prozesszinsen bekommen. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main empfahl damals den Klägerinnen und Klägern, das Angebot anzunehmen, womit der Rechtsstreit beendet würde.
Die Telekom äußerte am Montag die Hoffnung, "die Vergleichsverfahren zeitnah abschließen zu können". Allerdings gebe es in einigen Fällen Probleme, weil in dem seit Jahren andauernden Verfahren beispielsweise die Anwälte der Kläger ihr Kanzlei aufgegeben haben oder "auf versuchte Kontaktaufnahmen durch die Deutsche Telekom nicht reagieren".
Der Konzern richtete deshalb eine zentrale E-Mail-Adressen für Klägerinnen und Kläger ein, die nicht mehr anwaltlich vertreten werden. Sie können sich unter [email protected] melden und "werden dann umgehend darüber informiert, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Vergleichsberechtigung besteht".
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Frankfurt geht es seit mehr als zehn Jahren um rund 16.000 Kleinaktionäre und -aktionärinnen, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG Geld verloren hatten und sich von dem Unternehmen getäuscht fühlten. Dabei ging es unter anderem um einen Fehler in dem Prospekt, auf dessen Grundlage die Telekom im Jahr 2000 Aktien angeboten hatte. Der Ausgabepreis der Aktie fiel innerhalb weniger Monate stark, viele Menschen verloren Geld. Die Anleger klagten auf Schadenersatz.
L.Sastre--MP