Münchener Post - Strafmaß gegen US-Bluttest-Unternehmerin Holmes wird verkündet

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Strafmaß gegen US-Bluttest-Unternehmerin Holmes wird verkündet
Strafmaß gegen US-Bluttest-Unternehmerin Holmes wird verkündet / Foto: JUSTIN SULLIVAN - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Strafmaß gegen US-Bluttest-Unternehmerin Holmes wird verkündet

Ein Gericht in der kalifornischen Stadt San José verkündet am Freitag (ab 10.00 Uhr Ortszeit; 19.00 Uhr MEZ) das Strafmaß gegen die des Betrugs schuldig gesprochene Bluttest-Unternehmerin Elizabeth Holmes. Die Staatsanwaltschaft hat gefordert, die Gründerin des Biotech-Start-up-Unternehmens Theranos zu 15 Jahren Gefängnis und mehr als 800 Millionen Dollar Entschädigung zu verurteilen. Die Verteidigung hat dafür plädiert, der 38-Jährigen eine Haftstrafe zu ersparen.

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Holmes war im Januar von einer Geschworenen-Jury in mehreren Punkten des Betrugs an Investoren schuldig gesprochen worden. Sie hatte Theranos 2003 im Alter von nur 19 Jahren gegründet. Die Firma warb mit einer vermeintlich revolutionären Technologie für besonders schnelle, effektive und kostengünstige Bluttests. Die charismatische Jungunternehmerin wurde als Tech-Pionierin gefeiert, gewann finanzkräftige Investoren und prominente Unterstützer und wurde selbst zur Milliardärin. Dann deckten Medienberichte auf, dass die Technologie gar nicht funktionierte.

P.Walsh--MP