EU-Gericht urteilt über Einstufung von Titandioxid-Pulver als krebserregend
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über die Einstufung von Titandioxid-Pulver als krebserregend beim Einatmen. Der Weißmacher steckt unter anderem in Wandfarben und Kosmetika. 2019 stufte die EU-Kommission Pulver mit mindestens einem Prozent Titandioxid-Partikeln, die kleiner als 0,01 Millimeter sind, als vermutlich krebserregend beim Einatmen ein. (Az. T-279/20 u.a.)
Produkte, in denen der Stoff in der entsprechenden Menge enthalten ist, müssen darum einen Warnhinweis tragen. Dagegen wandten sich verschiedene Unternehmen, die unter anderem Farben herstellen. Bis zum Sommer war Titandioxid auch in Lebensmitteln wie beispielsweise Backwaren enthalten, der Einsatz als Lebensmittelzusatz ist aber seitdem in der EU verboten.
F.Hartmann--MP