Münchener Post - Anklage gegen Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung

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Anklage gegen Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung
Anklage gegen Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung

Anklage gegen Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Musiker und Schauspieler Gil Ofarim wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Das Verfahren gegen einen von Ofarim durch Antisemitismusvorwürfe belasteten Leipziger Hotelmitarbeiter wurde hingegen eingestellt, wie die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mitteilte. Aufgrund der großen öffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage zum Landgericht und nicht zum Amtsgericht erfolgt. Für die angeklagten Taten drohen bis zu fünf Jahre Haft.

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Ofarim hatte im Oktober in einem im sozialen Netzwerk Instagram veröffentlichten Video berichtet, dass er in dem Leipziger Hotel aufgefordert worden sei, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Die Veröffentlichung des Videos durch Ofarim schlug hohe Wellen. Unter anderem zeigte sich der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) "fassungslos" und forderte einen "Schulterschluss der Gesellschaft" gegen Antisemitismus.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trug sich der von Ofarim geschilderte Vorfall aber nicht zu. Es seien umfangreiche Ermittlungen erfolgt und zahlreiche Zeugen vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe als Ergebnis keine Feststellungen treffen können, die das Geschehen bestätigten. Da damit kein Tatverdacht gegen den Hotelmitarbeiter bestehe, sei dessen Verfahren eingestellt worden.

Demgegenüber bestehe aber ein hinreichender Tatverdacht, dass Ofarim mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Äußerungen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen sein Video veröffentlicht habe. Außerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober nicht nur den falschen Geschehensablauf wiederholt, sondern ihn außerdem ausdrücklich angezeigt zu haben.

Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

G.Murray--MP